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Hinweise für Spender und Testamentsersteller
Paul-Gerhard-Völker-Stiftung
Hinweise für Spender und Testamentsersteller
Bitte die geänderte Formulierung für Erbeinsetzungen und Vermächtnisse beachten.
Wer den Stiftungszweck unterstützen möchte,
- überweist einen Geldbetrag auf das angegebene Konto der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung.
- setzt die PGV Verwaltungstreuhand UG (haftungsbeschränkt), Kirchenstr. 88, 81675 München, als Treuhänderin der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung testamentarisch entweder als Erbin ein mit der Auflage, das Nachlassvermögen den Mitteln der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung zuzuführen, wobei das Nachlassvermögen nicht das Grundstockvermögen erhöhen, sondern der laufenden und künftigen Erfüllung des Stiftungszwecks dienen soll, oder setzt die PGV Verwaltungstreuhand UG (haftungsbeschränkt), Kirchenstr. 88, 81675 München, als Treuhänderin der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung als Vermächtnisnehmerin (z.B. hinsichtlich eines bestimmten Geldbetrages oder einer bestimmten Immobilie) ein mit der Auflage, den Gegenstand des Vermächtnisses den Mitteln der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung zuzuführen, wobei der Gegenstand des Vermächtnisses nicht das Grundstockvermögen erhöhen, sondern der laufenden und künftigen Erfüllung des Stiftungszwecks dienen soll.
Es wird dringend geraten, vor der Erstellung eines Testaments juristischen Rat einzuholen. Unter anderem ist die Beachtung von Formvorschriften zwingend erforderlich. Einen ersten Überblick für Testierende bietet die hier zum kostenlosen Download bereitstehende Broschüre des Bundesjustizministeriums „Erben und Vererben“.
Bitte beachten:
- Die Paul-Gerhard-Völker-Stiftung ist nicht gemeinnützig. Ihre Unterstützer können die
Zuwendungen daher nicht steuermindernd geltend machen.
- Steuerlicher Freibetrag: Jede Person kann innerhalb eines Zeitraums von
zehn Jahren der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung einen Gesamtbetrag von EUR 20.000,–
zukommen lassen, ohne dass eine Steuerschuld entsteht. Bei Zuwendungen,
die den Freibetrag überschreiten, übernimmt die Paul-Gerhard-Völker-Stiftung die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
- Anzeigepflichten: Die Paul-Gerhard-Völker-Stiftung ist verpflichtet, dem Finanzamt Erbschaften
und Schenkungen unabhängig von deren Höhe zu melden. Die Meldung schließt
die Namensnennung der Unterstützer ein.
Zuwendungen größeren Umfangs mögen vorab bei der PGV Verwaltungstreuhand UG (haftungsbeschränkt) angemeldet werden.
Weitere Auskünfte erteilt die PGV Verwaltungstreuhand UG (haftungsbeschränkt) auf Anfrage.
PGV Verwaltungstreuhand UG (haftungsbeschränkt)
Kirchenstr. 88
81675 München
E-Mail: pgv-stiftung@t-online.de
Telefon: 089 / 21 55 77 61
Treuhandkonto der Paul-Gerhard-Völker-Stiftung:
Kontoinhaber: PGV Verwaltungstreuhand UG
Kontonummer: 463126200
Commerzbank AG München
BLZ: 700 800 00
IBAN: DE79 70080000 0463126200
BIC: DRES DEFF 700
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